Impressum & Haftungsausschluss

Angaben gemäß § 5 TMG:

Jessica Arens
Star cutting technology
Flaper Schulweg 36
57399 Kirchhundem

Kontakt:

Telefon: +49 (2723) 100 425
Telefax: +49 (2723) 3568
E-Mail: info@starcuttingboards.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE242796677

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der STAR Cutting Technology zum Download

Quelle: http://www.e-recht24.de

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allg. Geschäftsbedingungen

Soweit im folgenden von Kaufleuten gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB (a) Kaufleute, die im Rahmen ihres Handelsgewerbestätig werden, (b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und (c) öffentlich-rechtliche Sondervermögen zu verstehen.

1. Der Kunde erklärt sich bei der Erteilung des Auftrages mit unseren AGB einverstanden. Stillschweigen gegenüber etwaigen AGB desKunden gilt in keinem Fall als Zustimmung. Insbesondere stellt die Auslieferung bzw. Erbringung der Vertragsleistung kein konkludentesEinverständnis mit den AGB des Kunden dar. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen derParteien. Änderungen, Nebenabreden bzw. Ergänzungen der AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Informationen sowie in Bezug genommene technische Normen und Musterkennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung die Zusicherung vonEigenschaften dar. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk einschließlich Verladung im Werk exklusive Standardverpackungund exklusiv Mehrwertsteuer. STAR behält sich das Recht vor, auf alle Lieferungen einen prozentualen Zuschlag für LKWMautgebührenauf den Nettowarenwert zu erheben.Holzpaletten für Standardformate werden bei frachtfreier Rücksendung mit 2/3 des in Rechnung gestellten Wertes gutgeschrieben. DenAngeboten liegt der aktuelle Stand der Technik sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischenBestimmungen usw. im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots zugrunde. Bei zwischenzeitlichen, vor Zustandekommen des Vertrages bzw.der Auslieferung eintretenden Änderungen sind uns die sich daraus ergebenden Mehrkosten auf Selbstkostenbasis zu erstatten. Erfolgt dieWarenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich nach Zustandekommen desVertrages Lohn- und Materialkosten, Lieferantenpreise oder Transportkosten, sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zuerhöhen.

3. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungenusw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt. Sie sind spesenfrei in der Vertragswährungzahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto oder wie anderweitig in der Auftragsbestätigung bestätigt vom unverpacktenWarenwert. Lohnaufträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung netto Kasse fällig. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung imEinzelfall Wechsel bzw. Schecks angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber unter Gutschrift zum Termin der Wertstellung vorbehaltlichdes Eingangs. Für eine pünktliche Vorlage bzw. Protesterhebung von Wechseln haften wir nicht. Die Kosten der Diskontierung und derEinziehung trägt der Kunde. Im Verzugsfall hat der Kunde uns Zinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen. Stehen uns gegen den Kundenmehrere Forderungen zu, bestimmen wir (auch bei Einstellung in laufende Rechnung) auf welche Schuld die Zahlung verrechnet wird.

5. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, wenn der Kunde mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von unsausdrücklich anerkannten Forderung aufrechnen kann. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung vonZurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen.

6. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind,oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die sofortige Fälligkeitaller unserer Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung geltend zu machen oder die Stellung von Sicherheiten zuverlangen. Haben wir Wechsel entgegengenommen, können wir diese ohne Begründung fällig stellen oder sie zurückgeben und dafürsofortige Barzahlung verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder fürweitere Lieferungen vorherige Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen.

7. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls dierechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen oder zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabenusw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbartenAnzahlung voraus. Lieferungen und Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern,einschließlich Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstiger konkret unvorhersehbarer Hindernisse, die bei unsoder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Das gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einemZeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferverzögerung ist dieser unterAusschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt ein Liefer- oder Leistungsverzug vor, ist der Kunde nach Ablaufeiner uns zu setzenden angemessenen, mindestens 2-wöchigen Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Der Rücktritt hat injedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Liefer- oder Leistungsteil, beschränktsich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiverBeurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Gegenüber Kaufleuten ist eine im Verzugsfall bestehende Schadenersatzhaftung aufeine Verzugsentschädigung für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung in Höhe von 0,5 % bis zur Höhe von insgesamt maximal 5 %vom Werte der betroffenen (Teil-) Lieferung bzw. Leistung beschränkt. Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist im Verzugsfall dieSchadenersatzhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Wir sind zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

9. Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommenden Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherungwird nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Bei beschädigten bzw. unvollständigen Warensendungenist sofort nach Empfang eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware an die mit der Beförderung Beauftragten,spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch,wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kundenoder durch Unterbleiben einer von ihm zu erbringenden Mitwirkungshandlung, geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung derVersandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigeneLagerkosten zu berechnen. Versandvorschriften des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls liefernwir nach unserem besten Ermessen und unter Ausschluss jeglicher Haftung für die Wahl der Versandart. Mehrkosten für eine vom Käuferverlangte beschleunigte Beförderung oder für eine andere Versandart oder die Benutzung anderer Beförderungsmittel werden durchNachnahme erhoben oder dem Käufer berechnet.

10. Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Liefer- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen oder -leistungen gelten die folgenden Regelungen. Beanstandungen unserer Lieferungen bzw. Leistungen einschließlich von Falschlieferungensind uns innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware oder Erbringung der Leistungen bzw. bei Vorliegen verdeckter Fehler innerhalb 1Woche nach Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Werden die von uns gelieferten Gegenständeohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsereGewährleistungshaftung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort zu verständigen sind, hatder Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. In diesem Falle werden ihm die Kosten erstattet, die unsbei Vornahme der Nachbesserung entstanden wären. Werden Erzeugnisse nach vom Kunden erhaltenen Konstruktionsunterlagenhergestellt, haften wir nur für die Fertigung. Werden wir von Dritten haftungsrechtlich wegen Schäden in Anspruch genommen, die ihreUrsache nicht in unserem Fertigungsbereich, sondern in dem dem Kunden zuzurechnenden Bereich haben, ist der Kunde verpflichtet, unsvon derartigen Ansprüchen freizustellen. Für Schäden, die durch Fremderzeugnisse verursacht wurden, beschränkt sich unsere Haftungzunächst auf die Abtretung der uns gegen den Zulieferer, Auftragsfertiger o.ä. zustehenden Ansprüche und besteht nur eine subsidiäreHaftung. Im Fall begründeter Mängelrügen mit Ausnahme des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haben wir innerhalb einerangemessenen Zeit die mangelhafte Lieferung oder Leistung nachzubessern. Gegebenenfalls können wir statt dessen gegen Rücknahmeder beanstandeten Ware unter Ausschluss der Aus- und Einbaukosten oder Montagekosten eine Ersatzlieferung vornehmen. FürNachbesserungen oder Ersatzlieferungen haften wir (a) in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung bzw. Leistung (b) bis zumAblauf der für die ursprüngliche Lieferung bzw. Leistung geltenden Gewährleistungsfrist, mindestens aber für einen Zeitraum von 3Monaten ab Abschluss der Nachbesserung oder Erbringung der Ersatzlieferung oder -leistung. Der Kunde ist verpflichtet, uns nachvorheriger Absprache die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb der normalen Arbeitszeit zu geben. Kommt es weder zu einerNachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Kunde nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 5 Arbeitstagen zum Rücktrittoder zur, der Bedeutung des Mangels angemessenen, Herabsetzung der Vergütung berechtigt. In allen Fällen begründeter Mängelrügensind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatz-lieferung hinausgehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz aus Gewährleistungoder aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verspätung,Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung) gegenüber Kaufleuten beschränkt auf Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit der Organe und der leitenden Mitarbeiter unseres Unternehmens bzw. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe oder Mitarbeiter bzw. unsererErfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beschränkt. Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur dann übernommen, wenn wir diesausdrücklich und schriftlich erklären. Für die Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gilt gegenüber Kaufleuten dervorstehende Absatz entsprechend. Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist das Rücktritts- oder Minderungsrecht durch einenNachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch entsprechend der im vorstehenden Absatz getroffenen Regelung ersetzt. Handelt es sichum teilbare Lieferungen oder Leistungen oder betrifft der Mangel nur Teile einer funktionellen Einheit, beschränkt sich das Rücktrittsrechtauf den betroffenen Teil. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berührt nicht bestehende Zahlungspflichten und -fristen.Nicht-Kaufleute können Gewährleistungseinreden nur in einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Umfang geltendmachen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend geregelten Pflichten bis zurErfüllung der Zahlungspflichten.

11. Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender, auchkünftiger Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch einschließlich eventueller Wechselforderungen sowie von Drittenerworbener Forderungen). Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung. Erwirbt derKunde durch Verbindung, Vermengung, Vermischung bzw. Verarbeitung oder Bearbeitung unserer Lieferung (mit anderen Lieferungen)Allein- oder Miteigentum, steht uns Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen,vermengten oder vermischten Sachen entspricht. Eine Verarbeitung oder Bearbeitung gemäß § 950 BGB erfolgt für uns, ohne dass wirdaraus verpflichtet würden. In Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteile erfolgt dieVerarbeitung gemeinschaftlich für alle und richtet sich unser Anteil nach dem Verhältnis unserer Lieferung zu den übrigen. Die Verwahrunghat in sämtlichen Fällen unentgeltlich zu erfolgen. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Lieferungspreis einschließlichMehrwertsteuer und ohne Skontoabzug. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche aus derGeschäftsverbindung ist eine Verwertung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten bzw. in unserem Miteigentum stehendenWare untersagt. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung untersagt, es sei denn, dass der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände zumZweck der Weiterveräußerung erwirbt. In diesem Fall ist er widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen eines ordnungsgemäßenGeschäftsbetriebes im eigenen Namen weiterzuveräußern, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist.3Bei Veräußerungen im Rahmen von Kontokorrentverhältnissen bezieht sich unser verlängerter Eigentumsvorbehalt auf dieKontokorrentforderung bzw. nach Saldierung auf die Saldoforderung. Die Veräußerungsbefugnis erlischt mit Zahlungseinstellung,Beantragung oder Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder der Einleitung der Zwangsverwaltung. Als Veräußerung imvorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Bauwerke und die Verwendung zur Erfüllung sonstigerWerke – oder Werklieferungsverträge. Für den Fall einer Veräußerung des Vorbehaltsguts tritt der Kunde die sich aus derWeiterveräußerung ergebenden Forderungen in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an unsab. Dies gilt auch für die Fälle, in denen nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Wir nehmendie Abtretung an. Der Wert unserer Vorbehaltsware bestimmt sich nach unserem Lieferpreis einschließlich Mehrwertsteuer ohneSkontoabzug. Der Kunde ist auch nach der Abtretung widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, dieForderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange derKunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde bzw. Rechtsnachfolger, Konkurs- oder Vergleichsverwalterhat uns auf unser Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nebst Adressen bekannt zu geben, alle zum Einzugerforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Wir sindermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Eine Rücknahme desVorbehaltsgutes ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nichtverpflichtet, vor der Rücknahme eine Nachfrist zu setzen. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehendenSicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 25 %, geben wir die Sicherungen auf Anforderung insoweit frei.

12. Sollte von Seiten STAR einer Teilabnahme zugestimmt werden, so wird ein Abschlag von mindestens 10 % auf den Warenwert der nichtabgenommenen Lieferung fällig. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn diesernachgewiesen werden kann.

13. Sollte mit dem Kunden die Rücknahme von Lieferungen vereinbart sein, so ist der Anspruch auf Rücknahme der Ware auf 2 Jahrebegrenzt. Die Rücknahme bezieht sich nur auf die in der Lieferung ausdrücklich bestimmten Positionen. Von der Rücknahmeausgeschlossen sind alle Produkte, die beschädigt sind bzw. deren Originalverpackung beschädigt ist. Die Versendung derzurückzunehmenden Ware erfolgt ausschließlich durch den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr. Die zurückgenommene Ware wird demKunden mit einem Abschlag von mindestens 25 % auf den Warenwert vergütet.

14. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

15. Wir haften nur für vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln der Organe bzw. leitenden Angestellten unseres Unternehmens bzw.unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen unter Ausschluss der Haftung für sonstige Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Nicht-Kaufleuten istdie Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. der Erfüllungsgehilfen beschränkt. Im Übrigen werdenSchadensersatzansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen aus positiver Vertragsverletzung, aus Delikt odernebenvertraglichen Pflichten (z.B. Beratung bzw. Aufklärung über Beschaffenheit, Verwendungsmöglichkeiten, Wartungserfordernisseusw.) ausgeschlossen. Insbesondere für Beratungen haften wir nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde. UnsereErfüllungsgehilfen haften gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht für leichte Fahrlässigkeit, im Übrigen lediglich für Vorsatz.

16. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist 57399 Kirchhundem.

17. Gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des Handelsrechts, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichenSondervermögen ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche das Landgericht Siegen vereinbart. Dies giltauch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktrechtliche Ansprüche, Streitverkündigungen und Urkundenprozesse. Wirsind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.

18. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Die Anwendungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kaufbeweglicher Sachen wird ausgeschlossen.

19. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. desVertrages im Übrigen nicht.

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